PAXLOVID®▼ (Nirmatrelvir/Ritonavir) ist in der Schweiz zugelassen.
Für die Behandlung der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) bei Erwachsenen, die keine Sauerstofftherapie oder Hospitalisierung aufgrund von COVID-19 benötigen und bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 besteht, wurde in der Schweiz eine Zulassung für Paxlovid® erteilt.
▼Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung. Dies ermöglicht eine schnelle Identifizierung neuer Erkenntnisse über die Sicherheit. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, den Verdacht einer neuen oder schwerwiegenden Nebenwirkung zu melden. Für weitere Informationen siehe Fachinformation/Patienteninformation Paxlovid® auf www.swissmedicinfo.ch und für Hinweise zur Meldung von Nebenwirkungen, siehe Rubrik «Unerwünschte Wirkungen» in der Fachinformation.
▼Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung. Dies ermöglicht eine schnelle Identifizierung neuer Erkenntnisse über die Sicherheit. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, den Verdacht einer neuen oder schwerwiegenden Nebenwirkung zu melden. Für weitere Informationen siehe Fachinformation/Patienteninformation Paxlovid® auf www.swissmedicinfo.ch und für Hinweise zur Meldung von Nebenwirkungen, siehe Rubrik «Unerwünschte Wirkungen» in der Fachinformation.
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